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   VGH Bayern, 12.09.2016 - 3 CE 16.1015   

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VGH Bayern, 12.09.2016 - 3 CE 16.1015 (https://dejure.org/2016,31052)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.09.2016 - 3 CE 16.1015 (https://dejure.org/2016,31052)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. September 2016 - 3 CE 16.1015 (https://dejure.org/2016,31052)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2001 - 1 B 789/01
    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2016 - 3 CE 16.1015
    Der Antragstellerin müssten also unzumutbar schwere, nicht anders abwendbare Nachteile drohen, wenn sie auf das Hauptsacheverfahren verwiesen würde (OVG NRW, B.v. 25.6.2001 - 1 B 789/01- juris Rn. 5; Sächsisches OVG, B.v. 7.7.2010 - 2 B 430/09 - juris Rn. 6).

    Eine besondere Schwere des Eingriffs, die ein Abwarten des Abschlusses des Hauptsacheverfahrens als unzumutbar erscheinen ließe, hält der Senat deshalb vorliegend für nicht gegeben (vgl. OVG NRW, B.v 25.6.2001 - 1 B 789/01- juris Rn. 9 ff.).

  • VGH Bayern, 24.02.2005 - 1 CS 04.3045
    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2016 - 3 CE 16.1015
    Eine nachvollziehbare Darstellung der Beschwerdegründe liegt insoweit nicht vor (vgl. BayVGH, B.v. 24.2.2005 - 1 CS 04.3045 - juris Rn. 15).

    Das setzt voraus, dass ein Sendebericht ausgedruckt und kontrolliert wird (BayVGH, B.v.24.2.2005 - 1 CS 04.3045 - juris Rn. 18 m. w. N.).

  • BGH, 23.02.2016 - II ZB 9/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2016 - 3 CE 16.1015
    Die Antragstellerin verweist mit weiterem Schriftsatz vom 8. Juli 2016 auf eine Entscheidung des BGH vom 23. Februar 2016 (Az. II ZB 9/15 - juris Rn. 16), wonach bei einer kanzleiintern geforderten allabendlichen Erledigungskontrolle das Sendeprotokoll nicht erneut inhaltlich geprüft werden müsse, und beantragt mit Schriftsatz vom 12. Juli 2016 das Ruhen des Verfahrens.

    Einer weiteren Glaubhaftmachung - wie die Vorlage vergleichbarer Faxprotokolle mit Haken - bedurfte es nach Ansicht des Senats mangels Aussagekraft ebenso wenig wie eines Vortrags des Bevollmächtigten, dass die kanzleiintern unter "Anweisung 4" (Erledigung) vorgesehene abendliche Fristenkontrolle durch "S... und P..." auch tatsächlich erfolgt sei (vgl. hierzu BGH, B.v. 23.2.2016 - II ZB 9/15 - juris Rn. 16, wonach das Sendeprotokoll bei der allabendlichen Erledigungskontrolle nicht - erneut - inhaltlich überprüft werden muss).

  • BVerfG, 21.06.2001 - 1 BvR 436/01

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2016 - 3 CE 16.1015
    Die Anforderungen an das, was der Betroffene veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung zu erlangen, dürfen hierbei im Hinblick auf den Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes nach Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, B.v. 21.6.2001 - 1 BvR 436/01 - juris Rn. 10).
  • OVG Thüringen, 17.06.2009 - 2 EO 222/08

    Recht der Landesbeamten; Konkurrentenstreitverfahren: Unzulässige Öffnung des

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2016 - 3 CE 16.1015
    Zwar kann im Rahmen des vorliegenden einstweiligen Rechtsschutzverfahrens nicht bereits deshalb die Eilbedürftigkeit verneint werden, weil das Verwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren mit Beschluss vom 25. Juli 2016 das vorübergehende Ruhen des Verfahrens angeordnet hat (vgl. OVG Thüringen, B.v. 17.6.2009 - 2 EO 222/08 - juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 08.09.2011 - 9 CS 11.1628

    Wiedereinsetzungsantrag; Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2016 - 3 CE 16.1015
    Zwar erfordert die Einhaltung von Rechtsmittelbegründungsfristen eine gesteigerte Aufmerksamkeit (BayVGH, B.v. 8.9.2011 - 9 CS 11.1628 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 AE 14.788

    Beamtenrecht; Änderung des Aufgabenbereichs; amtsangemessene Beschäftigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2016 - 3 CE 16.1015
    Selbst eine unterwertige Beschäftigung wäre von der Antragstellerin vorübergehend hinzunehmen (BayVGH, B.v. 27.8.2014 - 3 AE 14.788 - juris Rn. 10; BVerwG, U.v. 22.6.2006 - 2 C 26/05 - juris Rn. 12 m.w.N, wonach der Beamte auf Dauer nicht ohne seine Zustimmung unterwertig beschäftigt werden darf).
  • VG Bayreuth, 16.12.2014 - B 5 E 14.682

    Asylfolgeverfahren; vorläufiger Rechtsschutz (abgelehnt); fehlende

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2016 - 3 CE 16.1015
    Eine solche prozessuale Vorgehensweise widerspräche dem Sinn und Zweck des Eilrechtsschutzes, eine alsbaldige und vorläufige Entscheidung herbeizuführen (VG Bayreuth, B.v. 16.12.2014 - B 5 E 14.682 - juris Rn. 21).
  • OVG Sachsen, 07.07.2010 - 2 B 430/09

    Einstweilige Anordnung, Anordnungsgrund, amtsangemessene Beschäftigung, Änderung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2016 - 3 CE 16.1015
    Der Antragstellerin müssten also unzumutbar schwere, nicht anders abwendbare Nachteile drohen, wenn sie auf das Hauptsacheverfahren verwiesen würde (OVG NRW, B.v. 25.6.2001 - 1 B 789/01- juris Rn. 5; Sächsisches OVG, B.v. 7.7.2010 - 2 B 430/09 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 14.03.2022 - 3 CE 22.413

    Amtsangemessene Beschäftigung eines Amtstierarztes

    Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (BayVGH, B.v. 12.9.2016 - 3 CE 16.1015 - juris Rn. 40; B.v. 27.8.2014 - 3 AE 14.788 - juris Rn. 10) führt der angefochtene Beschluss (BA Rn. 23) zutreffend aus, dass - wie vorliegend - im Falle der Anordnung einer vorläufigen Freistellung von neu zugewiesenen Aufgaben (hier: den Einsätzen an einem Schlachthof in der Funktion eines amtlichen Fachassistenten zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung) zumindest partiell die Hauptsache vorweggenommen wird.

    Selbst eine unterwertige Beschäftigung (zur zugewiesenen Aufgabe der Schlachttier- und Fleischuntersuchung siehe 3.1 der Tätigkeitsbeschreibung i.d.F.v. 14.12.2021 - VG-Akte S. 117 ff.) wäre vom Antragsteller vorübergehend hinzunehmen (BayVGH, B.v. 12.9.2016 - 3 CE 16.1015 - juris Rn. 42; B.v. 27.8.2014 - 3 AE 14.788 - juris Rn. 10; BVerwG, U.v. 22.6.2006 - 2 C 26.05 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 3 CE 19.715

    Umsetzung einer schwerbehinderten geschäftsleitenden Beamtin

    Eine Anhebung des Streitwerts bis zur Höhe des für das Hauptsacheverfahren anzunehmenden Streitwerts ist nicht etwa wegen einer (zeitweiligen) Vorwegnahme der Hauptsache geboten (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2016 - 3 CE 16.1015 - juris Rn. 45; BayVGH, B.v. 23.1.2015 - 6 CE 14.2856 - juris Rn. 11; VGH BW, B.v. 6.6.2017 - 4 S 1055/17 - juris Rn. 38; a.A. OVG NW, B.v. 6.8.2013 - 6 B 834/13 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 08.03.2018 - 11 BV 17.2414

    Entziehung der Fahrerlaubnis auf Grundlage des Fahreignungs-Bewertungssystems

    Die möglicherweise fehlende Kontrolle wäre daher nicht ursächlich für die Fristversäumnis gewesen (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2016 - 3 CE 16.1015 - juris Rn. 36).
  • VGH Bayern, 23.10.2023 - 3 CE 23.1742

    Umsetzung bei Übertragung einer amtsangemessenen Beschäftigung

    Denn selbst eine unterwertige Beschäftigung wäre von der Antragstellerin vorübergehend hinzunehmen (BayVGH, B.v. 12.9.2016 - 3 CE 16.1015 - juris Rn. 42; B.v. 27.8.2014 - 3 AE 14.788 - juris Rn. 10).
  • VG München, 26.01.2022 - M 5 E 21.6337

    Amtsangemessene Beschäftigung eines Amtstierarztes

    Dem Antragsteller müssten also unzumutbar schwere, nicht anders abwendbare Nachteile drohen, wenn er auf das Hauptsacheverfahren verwiesen würde (OVG NW, B.v. 25.6.2001 - 1 B 789/01 - juris Rn. 5; Sächsisches OVG, B.v. 7.7.2010 - 2 B 430/09 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 12.9.2019 - 3 CE 16.1015 - juris Rn. 40).
  • VGH Bayern, 04.07.2017 - 1 CE 17.694

    Entfallen des Anordnungsgrundes im Eilverfahren nach Hauptsacheerledigung

    Eine solche prozessuale Vorgehensweise widerspräche dem Sinn und Zweck des Eilrechtsschutzes, eine alsbaldige und vorläufige Entscheidung herbeizuführen (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2016 - 3 CE 16.1015 juris Rn. 43).
  • VG München, 16.11.2022 - M 5 E 22.5053

    Unterwertige Beschäftigung einer Beamtin: Erfolgloser Antrag auf einstweilige

    Der Antragstellerin müssten also unzumutbar schwere, nicht anders abwendbare Nachteile drohen, wenn sie auf das Hauptsacheverfahren verwiesen würde (OVG NW, B.v. 25.6.2001 - 1 B 789/01 - juris Rn. 5; Sächsisches OVG, B.v. 7.7.2010 -2 B 430/09 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 12.9.2019 - 3 CE 16.1015 - juris Rn. 40).
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